aus gegebenen Anlaß
Es gibt doch tatsächlich PAV, die es selbstverständlich sehen, dass man als Arbeitsuchender doch einen VGS hat.
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen.
Aber ich beziehe nix und will auch nicht drum betteln. Vor allem will ich auch nicht 6 Wochen lang warten.
Sehr geehrter Herr K.,
es tut mir leid wenn ich Sie hiermit überfordere, aber:
VGS, sorry, no have:
In unserer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lohnt es nicht von HARTz Geld zu leben, großzügig 70€ pro Monat bewilligt, der ganze demütigende Aufwand lohnt sich nicht.
Da setze ich mich lieber in ALG0, suche nach jeder gescheiterten Arbeit, ganz durchamerikanisiert schnell nen neuen Job. Der aber passen muß.
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