Berichtsheft

Der Versuch, die ollen Ausbildungsnachweise ins  Netz zu stellen.
Sind ja nur 117 Seiten!

aus meiner Vergangenheit
Nach §7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroinstallateur (ElAusbV) vom 16.Dez.1987 hat der Lehrling ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. ... nach §36 der Handwerksordnung sind die vorgeschriebenen Berichtshefte die Voraussetzung zur Zulassung zur Gesellenprüfung.